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Im Rahmen der Meisterprüfung für Schreiner ist neben einer praktischen Arbeitsprobe im Meisterkurs der Handwerkskammern ein sogenanntes "Meisterstück" nach eigenem Entwurf und eigener Planung anzufertigen.
Nur wer die strengen Bewertungskriterien wie z.B. Maßgenauigkeit, Holzauswahl, Verarbeitung usw. erfüllt, erhält den begehrten Meisterbrief und darf sich Schreinermeister nennen.
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